Die RAW verfügt über eine Wahrnehmungsgenehmigung der Aufsichtsbehörde für Verwertungsgesellschaften, die die Grundlage für die kollektive Lizenzierung durch die RAW bildet. Das Gesetz sieht vor, dass die RAW in vollem Umfang den Bestimmungen des Verwertungsgesellschaftengesetzes unterliegt. Damit gelten für sie nicht nur sämtliche Aufgaben und Pflichten, die auch für Verwertungsgesellschaften vorgesehen sind, sondern sie unterliegt auch der staatlichen Kontrolle der Aufsichtsbehörde.

Die behördliche Genehmigung berechtigt die RAW zur kollektiven Lizenzierung von Filmwerken, die öffentlich wiedergegeben bzw aufgeführt werden und der RAW zur Wahrnehmung eingeräumt wurden. Für ihr Tätigkeitsgebiet verfügt die RAW somit über eine Monopolstellung.