Jedem Urheber steht das grundsätzliche Recht zu, in beliebiger Weise über seine Werke verfügen zu können. Er kann somit einem Dritten die Nutzung seiner Werke gestatten oder verbieten. Die digitale Revolution hat die massenhafte Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken weiter befördert und erschwert es den Urhebern zunehmend, die Kontrolle über die zahllosen Nutzungen - die nahezu durch jedermann zu jeder Zeit und an jedem Ort möglich sind - zu behalten.

Die RAW Einrichtung zur Geltendmachung der Rechte der öffentlichen Aufführung/Wiedergabe von Audiovisuellen Medien GmbH wurde im Jahr 2018 von der MPLC Österreich GmbH, der jetzigen OPUS R Österreich GmbH und der VAM Verwertungsgesellschaft für audiovisuelle Medien GmbH gegründet, um die Rechte an der öffentlichen Aufführung von Filmwerken in kollektiver Form wahrzunehmen. Die Gesellschaft ist nicht auf Gewinn gerichtet.

Die RAW verfügt über eine staatliche Genehmigung als Urheberrechtsgesellschaft und vertritt mit etwa 1350 Bezugsberechtigten eine Vielzahl von nationalen und internationalen Filmproduzenten und Studios. Durch den Abschluss von Lizenzverträgen erteilt die RAW öffentlichen und privaten Einrichtungen die erforderlichen Bewilligungen zur Nutzung ihres umfassenden Repertoires an Filmwerken. Während Rechtenutzer damit auf einfachem und raschem Weg Rechtssicherheit erlangen können, sorgt die RAW gleichzeitig dafür, dass die erzielten Einnahmen bei den Kreativen ankommen, die hinter den enorm aufwändigen Filmproduktionen stehen.

Neben der Kontrolle durch die Aufsichtsbehörde für Verwertungsgesellschaften unterliegt die Tätigkeit der RAW auch der regelmäßigen Überprüfung durch ihren Aufsichtsrat. Ihre Geschäftsgebarung wird außerdem jährlich durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer geprüft.