Die RAW unterliegt den für Verwertungsgesellschaften maßgeblichen gesetzlichen Vorgaben. Im Hinblick auf ihre Struktur und Organisation als GmbH sind daher die Bestimmungen des VerwGesG und des GmbHG anzuwenden.

Mitgliederhauptversammlung

Die Mitgliederhauptversammlung ist das höchste Organ der Gesellschaft und besteht aus den beiden Gesellschaftern OPUS R und VAM. Sie ist mindestens einmal jährlich einzuberufen und beschließt über die in § 14 VerwGesG 2016 geregelten Angelegenheiten, wie etwa die Änderungen der Organisationsvorschriften oder die Ernennung, Entlassung und Überwachung der Mitglieder des Leitungs- und Aufsichtsorgans. 

Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat der RAW setzt sich aus vier Mitgliedern zusammen, von denen zwei Mitglieder die OPUS R und zwei Mitglieder die VAM nominiert. Die Hauptaufgabe dieses Gremiums besteht in der Überwachung der Geschäftsführung. Aus diesem Grund hat der Aufsichtsrat auch mindestens viermal in jedem Geschäftsjahr eine Sitzung abzuhalten.

Zudem hat er nicht nur mindestens einmal jährlich der Mitgliederhauptversammlung über die Ausübung seiner Befugnisse zu berichten, sondern ist auch dafür verantwortlich, dass deren Beschlüsse iSd § 14 Abs 2 Z 3 und 4 umgesetzt werden (§ 19 VerwGesG 2016).